Der Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII) verpflichtet uns, dass Kindeswohl zu sichern und bei Verdacht auf Gefährdung entsprechend zu handeln. Bei Bedarf arbeiten wir mit Jugendamt und Fachstellen zusammen.
Der Schutzauftrag (§ 8a SGB VIII) verpflichtet uns, dass Kindeswohl zu sichern und bei Verdacht auf Gefährdung entsprechend zu handeln. Bei Bedarf arbeiten wir mit Jugendamt und Fachstellen zusammen.