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Schutzkonzept
des Kindergartens
St. Xystus

 

Vorwort

Was tun gegen Missbrauch

Sexueller Missbrauch ist ein tiefgreifender Einschnitt bei Kindern, der sie physisch und psychisch krank werden lässt. Wir als Erwachsene müssen unsere Kinder schützen, um diese vor tiefen und lange nachwirkenden Verletzungen zu bewahren. Wir fragen uns, wie können wir Kinder vor sexueller Gewalt und Missbrauch schützen? Woran können wir erkennen, dass ein Kind sexuell bedroht wird? Wie können wir reagieren? Und wo finden wir Hilfe?
Wenn der Verdacht besteht, dass das seelische, körperliche oder geistige Wohl eines anvertrauten Kindes nicht gewährleistet ist, wird unser Schutzkonzept ausgeführt. In Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und durch Beratung und Unterstützung bei den zuständigen Ämtern werden Wege eingeleitet, die der Gefährdung des Kindeswohles entgegenwirken.

Erzieher, Eltern, Erwachsene – wir alle haben einen Schutzauftrag, dem wir gerecht werden müssen. Um diesen Schutzauftrag erfüllen zu können müssen wir uns informieren und dies auch nach Außen tragen. Deshalb haben wir Dokumente zum Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, dem Paragraphen 8a erarbeitet, die wir öffentlich machen wollen.
Unser Träger lässt sich regelmäßig von allen Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Zusammen wollen wir unseren Beitrag leisten, dass jedes Kind in einer geschützten und sicheren Umgebung aufwachsen, leben und sich entwickeln kann.

 

Gliederung

Vorwort

Gliederung

1. Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit

1.1. Altersgemäße Aufklärung der Kinder
1.2. Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen
1.3. Nähe und Distanz
1.4. Schutz der Intimsphäre der Kinder

2. Teamkultur

3. Beteiligung

3.1. Beteiligung der Kinder
3.2. Beteiligung der Eltern
3.3. Beteiligung des Teams

4. Beschwerdemanagement

4.1. Beschwerden durch die Kinder
4.2. Beschwerden durch andere Personengruppen

5. Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen

6. Verfahren auf Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

7. Risikoanalyse

8. Verhaltenskodex

9. Anhang Interne Formulare (werden nachgereicht)

 

1. Haltung - Kinderschutz in der Pädagogischen Arbeit

1.1 Altersgemäße Aufklärung der Kinder

Schon ab dem ersten Kindergartenjahr wird bei uns im Kindergarten das Thema Sexualität besprochen. Hierbei achten wir stets darauf den Fachterminus zu verwenden (Penis, Hoden, Scheide, Vagina). Wir besprechen zudem mit den Kindern, was z.B Berührungen, Küsse, Gestik oder Ausdrücke sind, die Mutter und Vater machen dürfen und was niemand ohne das Einverständnis der Kinder tun dürfen. Hierbei ist es uns besonders wichtig den Kindern zu vermittel, dass Ihr Körper ihnen alleine gehört und kein Kind gezwungen wird sich auszuziehen oder von bestimmten Personen z.B gewickelt oder umgezogen wird, wenn es das nicht möchte.Hervor zu heben ist, dass die Kinder Nein sagen dürfen. Wenn ein Kind etwas verweigern sollte, wird es nicht dazu gezwungen.

1.2 Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen

Im Rahmen unserer Pädagogischen Arbeit werden wiederholt folgende Themen im Kindergarten behandelt:

– Projekte zur Wahrnehmung und Benennung der eigenen Körpers. z.B Wie heißen meine Körperteile?
– Kreativ Projekte – Sich selbst im Spiegel erkennen und nachmalen, Mein Körper kann Musik machen, Turnen und Tanzen und vieles mehr.
– Wie und wo sind meine körperlichen Grenzen?
– Wie wahre ich diese Grenzen?
– Wie verhalte ich mich in unangenehmen Situationen? Was ist für mich angenehm/unangenehm? Wie kann ich das äußern?
– Wahrnehmung und Benennung von Gefühlen (z.B regelmäßige Gespräche, Arbeiten mit dem Emotionswürfel, Fotos mit Emotionen der Kinder)

1.3 Nähe und Distanz

Körperliche und emotionale Nähe sind Teil unseres Konzepts. Jedoch erfolgt dies nur als Antwort auf die verschiedenen Bedürfnisse des Kindes und werden situationsbedingt angepasst. Jedes Kind kann frei entscheiden, ob es die körperliche Nähe eines/r Erzieher*in annehmen oder ausschlagen möchte.

1.4 Schutz der Intimsphäre der Kinder

Das Wickeln ist ein intimer und privater Vorgang. Jedes Kind hat das Recht darauf, das Wickeln durch bestimmtes Fachpersonal abzulehnen. Das Wickeln wird vorrangig von festen Teammitgliedern der jeweiligen Gruppe übernommen. Das Wickeln findet zum Schutz der Privatsphäre in einem gesonderten Raum ( Kindertoilette) statt. Dort kann die Türe geschlossen werden, sodass es anderen Eltern nicht ermöglicht wird auf das Kind zu blicken. Jedoch sind unsere Wickelvorrichtungen so angebracht, dass sich kein/e Erzieher*in mit einem Kind einschließen kann. So gewährleisten wir, dass im Notfall der Raum immer zugängig ist.

Toilettengang

Die Toilettensituation ist in unserer Einrichtung halboffen gestaltet (mehrere Kindertoiletten mit Schamwänden dazwischen). Gemeinsame Toilettengänge entsprechen in vielen Bereichen der natürlichen Entwicklung der Kinder. Das Erkennen der körperlichen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen ist z.B. ein wichtiger Prozess in der kindlichen Entwicklung und soll den Kindern nicht vorenthalten werden. Den Kindern wird je nach Bedarf beim Toilettengang Hilfestellung geleistet.

Eincremen mit Sonnencreme

Bei uns in der Einrichtung wird Wert darauf gelegt, dass die Kinder eingecremt in den Kindergarten kommen. Es wird darauf geachtet, dass sich die Kinder bei Bedarf selbstständig oder mit Unterstützung des/der Erzieher*in nochmals eincremen können.

Nacktheit/Doktorspiele

Doktorspiele werden in einem gewissen Rahmen zugelassen. Wichtig ist hierbei, dass mit den Kindern über ihren Körper und die körperlichen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen angemessen gesprochen wird. Die Regeln und der Umgang miteinander wird vom Fachpersonal erklärt. Die Kinder dürfen ihre Körper auf spielerische Art erkunden, das ausdrückliche Einverständnis aller beteiligten Kinder ist jedoch Voraussetzung. Außerdem ist es den Kindern verboten (Verletzungsgefahr) sich Dinge einzuführen. Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? Grenzen?!
Wenn im Garten mit Wasser gespielt wird, sollen die Kinder nicht nackt, sondern Badebekleidung tragen. Wenn sich die Kinder zum Turnen umziehen, ist darauf zu achten, dass die Kinder ihre Unterwäsche anlassen.

Schlafsituation/Ausruhen

Die Schlafsituation wird von einer Person begleitet. Den Kindern wird hierbei ein eigenes Bett zugeteilt, in dem sie sich ausruhen und schlafen können. Um das Einschlafen zu erleichtern, wird den Kindern eine Geschichte vorgelesen oder Musik vorgespielt. Die Kinder lassen während dieser Zeit ihre Kleidung an. Es steht ihnen allerdings frei in Unterwäsche zu schlafen, sofern sie das aus eigenem Antrieb wünschen.

2. Teamkultur

Um in unserer Einrichtung die Wahrscheinlichkeit von Täter/innen zu minimieren haben wir folgende Maßnahmen in unserem Schutzkonzept verankert:

Schon bei Einstellungsgesprächen weisen wir deutlich darauf hin, dass das Schutzkonzept ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit ist.

Zur Einstellung der Mitarbeiter ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Dieses muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Praktikanten legen vor Arbeitsbeginn eine Selbstauskunft vor.

Praktikanten, ehrenamtliche Mitarbeiter (Lese- oder Spielepaten) und Fachdienste werden in das Schutzkonzept eingewiesen. Durch ihre Unterschrift bestätigen sie die Anerkennung und Einhaltung desselben.

Im Team wird mit dem Thema Kinderschutz und sexueller Missbrauch stets offen umgegangen und immer wieder in der täglichen Umsetzung reflektiert.

Jeder Mitarbeiter fühlt sich verantwortlich, aufmerksam und achtsam im Hinblick auf die Missbrauchsprävention in der gesamten Einrichtung zu agieren.

Bei Auffälligkeiten und Vermutungen, dass die Maßnahmen unseres Schutzkonzeptes nicht beachtet und eingehalten werden, kann man sich jederzeit an eine Person seines Vertrauens innerhalb der Einrichtung oder an die Schutzbeauftragte des Kindergartens wenden. Ebenso hat man die Möglichkeit in der wöchentlichen Teamsitzung Hilfe zu holen.

Durch gruppenübergreifende Angebote und Feste und dem Einsatz von Springerkräften, sowie gemeinsame Zeit im Garten aller Gruppen kennen alle Kinder das gesamte Team und die Mitarbeiter den größten Teil der Kinder.

3. Beteiligung

Die Beteiligung von Kindern, Eltern und dem Kita-Team, in einer Elterninitiative, braucht Regeln für die Art und Grenzen von Mitwirkungsmöglichkeiten, die Bewusstheit der Beteiligung aller und die stetige Reflexion der unterschiedlichen Rollen in der Einrichtung (Kind, Team, Eltern, Vorstand, Arbeitnehmer/innen, Arbeitgeber/innen, …).
Im Folgenden sind die Beteiligungsmöglichkeiten und Pflichten der einzelnen beteiligten Gruppen insbesondere im Hinblick auf das Thema Kinderschutz aufgeführt.

3.1 Beteiligung der Kinder

Kinderrechte
Kindern haben gesetzlich festgelegte Rechte (vgl. Kinderkommission des deutschen Bundestages 2016):
Stellungnahme der Kinderkommission des deutschen Bundestages zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland – Berlin.

https://www.bundestag.de/resource/blob/811312/305b4b9d6ca231db78b4e833b32567c8/Wortprotokoll-der-36-Sitzung-der-Kinderkommission-data.pdf

In unserer Einrichtung erfahren Kinder selbstbewusstes Lernen, ihre eigenen Grenzen erkennen und zu akzeptieren.
Es ist von Bedeutung, dass Kinder sich dieser Rechte bewusst werden. Diese Erkenntnisse, bilden eine solide Grundlage zur Missbrauchsprävention.

Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Wir nehmen unsere Kinder als individuelle Persönlichkeit wahr.
Deshalb liegt es in unserem Interesse, jedes Kind entsprechend zu fördern und einzugewöhnen.

Zu unserer Einrichtung gibt es alters- und geschlechtergemischte Gruppen und jeder wird in seiner eigenen Persönlichkeit gefördert und unterstützt. Es wird niemand in Geschlechterrollen gedrängt.

3.2 Beteiligung der Eltern

Enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem Team auf vielen Ebenen
Zwischen den Eltern und den Erziehern, gibt es einen stetigen Austausch, um eine gute Vertrauensbildung und Erziehungspartnerschaft zu bilden.
Zur Information wichtiger Nachrichten und Geschehnissen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung in Form eines Briefes, jedes Quartal.
Des weiteren werden pädagogische Elternabende angeboten. Jährlich finden Elternbefragungen statt.
In jeder Gruppe stehen Angebote wie zum Beispiel Bastelnachmittage, Weihnachtsfeier, Nikolausfeier, etc. zur Verfügung.
Einmal im Jahr organisiert das Kita-Team einen gemeinsamen Kita-Ausflug mit allen Kindern. (Tiergarten, Freilandmuseum – Bad-Windsheim).
Der alljährliche Martinsumzug und unser traditionelles Maifest, stellen das Highlight des Kindergartenjahres dar. In den Gruppen wird für jedes Kind ein Entwicklungsgespräch angeboten. Durch diese Regelung versuchen wir, eine Vertrauensbasis zwischen Eltern und Kindergarten zu schaffen. Defizite oder Auffälligkeiten können in diesen Elterngesprächen erörtert und gegebenenfalls Hilfestellungen, angeboten werden (z.B. Ergotherapie, Psychotherapie, Erziehungsberatung)

Öffentlichkeitsarbeit
Das Kinderschutzkonzept und das pädagogische Konzept sind auf unserer Homepage unter www.Kiga-St-Xystus.de zu finden.

3.3 Beteiligung des Teams

In unserer Einrichtung gibt es mehrere Formate der Teamsitzungen, bei welchen alle Belange auch der Schutz der einzelnen Kinder besprochen werden.
1x in der Woche Großteam und 1x in der Woche Gruppenteam.
Regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter für die Kultur der Achtsamkeit.

Ansprechpartnerin: Frau Nadine Niedermaier

4. Beschwerdemanagement

Ein vertrauensvoller Umgang ist die Grundlage um miteinander wertschätzend, um zu gehen und ins Gespräch zu kommen.
Beschwerden von allen Personengruppen Kinder, Personal, Eltern werden gleichwertig angenommen.

Persönlich -> Gespräche mit der Leitung, Personal oder Schutzbeauftragte
Schriftlich -> Kummerkasten in der Kita oder per E-Mail

Konkrete Vorgehensweise, bei vorgebrachten Anliegen:

1. Anliegen werden ernst genommen
2. Protokolliert
3. Gesprächsangebot für die betreffenden Personen
(Kindeswohl steht an erster Stelle)
4. Vereinbarungen und Konsequenzen erarbeiten

4.1 Beschwerden durch Kinder

Ein vertrauensvolles Miteinander ist die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Durch regelmäßige Gesprächskreise, zur aktuellen Gruppensituation und zur Abklärung einiger Regeln.
Emotionen und Gefühle bewegen uns Tag ein, Tag aus, wir regen die Kinder an dies offen zum Ausdruck zu bringen:

  • „Das ärgert mich“
  • „Da werde ich wütend“
  • „Das macht mir Angst“
  • „Das gefällt mir nicht“
  • „Das mag ich gerne“
  • „Das finde ich lustig“
  • „Da werde ich rot, das ist mir ein peinlich“
  • „Das macht mich stolz“
  • „Das ist aber cool“

Uns Mitarbeiterinnen ist bewusst, dass viele Beschwerden, oder ein „Ich fühle mich nicht wohl damit“, oft nonverbal von Kindern zum Ausdruck gebracht werden. Mimik, Gestik, Körperhaltung, Aggressionen (Hauen, Beißen, etc.), geben uns Hinweise darauf.
Großen Wert legen wir auf die Beobachtung.
Unsere Wahrnehmungen, werden mit Kolleginnen reflektiert und konsequent weiterverfolgt.
Kommen Kinder mit Anliegen auf uns zu werden diese ernst genommen. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung, treffen Vereinbarungen und reflektieren Veränderungen. Anliegen, Ideen und Beschwerden, werden regelmäßig in Kinderkonferenzen zur Sprache gebracht.
Als weiteren Schutz zum Wohle des Kindes, sind wir als Sprachrohr und Vermittlerinnen tätig.

4.2 Beschwerden durch Eltern und andere Personengruppen

Offenheit und Transparenz in der Kommunikation mit den Eltern, zum Wohle der Kinder, ist eine Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.

Ansprechpartner und Anlaufstellen:

  • Mitarbeiter/innen der Gruppe
  • Kindergartenleitung
  • Elternbeirat
  • Schutzbeauftragte/r
  • Kummerkasten

Beschwerden und Anliegen werden gewissenhaft zum Wohle der Kinder bearbeitet, sowie weiterverfolgt.
Externe Unterstützung erhalten wird durch:

Kinderschutzbund Erlangen
Strümpelstraße 10, 91052 Erlangen
09131 209100

Weißer Ring Erlangen/-Höchstadt
09195 7999
Radowsky@t-online.de

Frauenhaus Erlangen
09131 25872

Familienstützpunkt Lernstube
Goldwitzerstraße 27, 91056 Erlangen
09131 994069

Polizeiinspektion Erlangen
Schornbaumstraße 11, 91052 Erlangen
09131 7600

Stadtjugendamt – Jugend- und Familienberatung
Karl-Zucker-Str. 10, 91052 Erlangen
09131 862295

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für den Landkreis Erlangen Höchstadt (Caritas)
Anna-Herrmann-Str. 3, 91074 Herzogenaurach
09132 8088

4.3 Beschwerden durch Mitarbeiter/innen

Für Beschwerden innerhalb des Teams steht die Leitung, die Mitarbeitervertretung, derKummerkasten, sowie der Schutzbeauftragte zu Verfügung.

Beschwerdeformular für Eltern


Ihre Meinung ist uns wichtig!


Sie können uns sehr gerne direkt ansprechen oder dieses Formular für Ihre Rückmeldung an uns nutzen!
Ist Ihnen ein Problem aufgefallen, auf das Sie uns gerne hinweisen möchten?
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Haben Sie Ideen zur Verbesserung?
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 Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ihr St. Xystus Team

 
Beschwerdeprotokoll

Wer hat die Beschwerde vorgebracht?
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Tel. / E-Mail
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Datum: ________________

Kita: _________________________________________

Wer nahm die Beschwerde entgegen?
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Inhalte der Beschwerde:
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Gemeinsame Vereinbarungen:
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Ist ein weiteres Gespräch/ Vorgehen nötig?
_______________________________________________________________

Wer ist zu beteiligen?
_______________________________________________________________

Termin: _______________________

Datum: ______________ MA Unterschrift: _______________________________

Datum: ______________ TL Unterschrift: _______________________________

 
5. Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen

5.1. Beratungsstellen für die Eltern

Kinderschutzbund Erlangen
Strümpelstraße 10, 91052 Erlangen
09131 209100

Weißer Ring Erlangen/-Höchstadt
09195 7999
Radowsky@t-online.de

Frauenhaus Erlangen
09131 25872

Familienstützpunkt Lernstube
Goldwitzerstraße 27, 91056 Erlangen
09131 994069

Polizeiinspektion Erlangen
Schornbaumstraße 11, 91052 Erlangen
09131 7600

Stadtjugendamt – Jugend- und Familienberatung
Karl-Zucker-Str. 10, 91052 Erlangen
09131 862295

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für den Landkreis Erlangen Höchstadt (Caritas)
Anna-Herrmann-Str. 3, 91074 Herzogenaurach
09132 8088

Frühförderung und Beratung
Lebenshilfe Erlangen e. V.
Außenstelle West
Rudeltplatz 4, 91056 Erlangen
Tel. 09131 – 6103902

Soziale Beratungsstelle/Familienberatung
Diakonisches Zentrum
Erlangen Büchenbach e. V.
Frauenauracher Str. 1a, 91056 Erlangen
09131 – 905410

Jugend- und Familienberatung
Henkestraße 53, 91054 Erlangen
Tel. 09131 – 862295

Überregionales Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ des Dt. Kinderschutzbund
Tel. 0800 111 0550

5.2. Beratungsstellen für das Personal

Koordinationsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt
Kleberstraße 28, 96047 Bamberg
Tel. 0951 – 502 – 1640

Koordinationsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt
CPH Caritas-Pirckheimer-Haus
Köingsstraße 64, 90402 Nürnberg

6.Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Abschließend sind das Vorgehen bei einer Gefährdung innerhalb oder außerhalb der Einrichtung dargestellt. Diese Vorgehensweisen sind allen Teammitgliedern bekannt und für Eltern einsehbar.

6.1. Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung

  • exakte Beobachtung und Dokumentation
  • Rücksprache mit Kolleginnen/Kollegen
  • Information der Einrichtungsleitung
  • § 4.1 KKG Gespräch mit Personensorgeberechtigten und Gesprächsdokumentation

6.2.Vorgehen bei Gefährdung außerhalb der Einrichtungsleitung

  • §4.2 KKG Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt
  • insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB
  • Pseudonymisieren der Daten
  • Dokumentation aller Gespräche, mit Bestätigung der Beratungsstelle (E-Mail)

Bei einer Gefährdung außerhalb des Kindergartens wird umgehend nach dem abgebildeten Schema vorgegangen.

7. Risikoanalyse

7.1. Zielgruppen

7.1.1 Im Kindergarten St. Xystus wird mit Kindern im Elementarbereich von 2,75 bis 7 Jahren gearbeitet.
Aufgrund des Alters der Kinder besteht eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit dieser. Im Alltag ist es daher wichtig darauf zu achten, dass die Intim- und Privatsphäre z. B. beim Wickeln nur durch die pädagogischen Fachkräfte (keine Praktikantin/kein Praktikant) gewährleistet ist.

7.1.2 Die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es außerdem, die Kinder für einen achtsamen Umgang untereinander (Selbstfürsorge der Kinder, Bedürfnisse der Kinder, Schutz der Kinder) zu sensibilisieren.

7.1.3 Dem Kindergartenpersonal ist bewusst, dass durch die Arbeit mit und dem Altersunterschied zu den Kindern eine Abhängigkeit besteht. Deshalb legen die pädagogischen Fachkräfte als Bezugspersonen großen Wert auf einen achtsamen, wertschätzenden und liebevollen Umgang mit den Kindern.

7.2. Bauliche Gegebenheiten

7.2.1 In jedem Raum befinden sich uneinsichtige Stellen (z. B. schwer einsehbare Ecken, Nebenräume, Gruppenräume ohne Glastüren, Hochebenen). Dieser Tatsache ist dem Personal bewusst und dafür sensibilisiert. Deshalb geht das Personal mit uneinsichtigen Ecken im Haus entsprechend achtsam um.

7.3. Ausstattung

7.3.1 Durch Sichtschutz an den Fenstern und Trennwänden in den Toiletten sind die Kinder vor fremden Blicken geschützt und haben entsprechende Rückzugsmöglichkeiten. Ihre Intimsphäre wird dadurch gewährleistet.

7.3.2 Das pädagogische Personal hat ein besonderes Augenmerk auf die fehlenden räumlichen uneinsichtigen Stellen im Haus und ist sich seiner großen Verantwortung bewusst. Es reflektiert regelmäßig die Situation, um Schwachstellen zu beseitigen.

7.4. Risikozeiten

7.4.1 In der Einrichtung gibt es Zeiten mit besonderem Risikopotential wie z.B. im Frühdienst, im Spätdienst, personelle Unterbesetzung, beim Wickeln, beim Toilettengang der Kinder, bei Kleingruppenarbeit im Nebenraum, beim Umziehen, beim Schlafen, in den Intensivräumen (Nebenraum, Kreativwerkstatt, Mittagsraum). Auch kommt es vor, dass ein Kind alleine mit einem Mitarbeitenden sein kann. Einzelne Kinder sind auch mit außenstehenden Fachdiensten wie z. B. der Frühförderung in einem dafür vorgesehenen Raum alleine. Erste Hilfe-Leistungen geschehen in der Regel nicht in der Gruppe.

7.5. Spezifische Merkmale und Tätigkeiten des Arbeitsfeldes

7.5.1 Den Kindern werden ein ungestörter Toilettenbesuch und eine geschützte Wickelsituation ermöglicht. Eltern und andere Personen, die die Einrichtung besuchen, haben keinen Zugang zu den Kindertoiletten im ganzen Haus. Falls Eltern ihr Kind wickeln oder beim Toilettengang begleiten möchten, müssen sie das Personal darüber informieren. Personen, die in diesen Räumlichkeiten Reparaturen durchführen müssen, müssen vom Personal begleitet werden.

7.5.2. Es gibt keine rechtliche legitimierte Form von Gewalt. Freiheitseinschränkende Maßnahmen oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen werden nicht geduldet.

7.6. Organisation

7.6.1. Im Sinne eines QM-Planes wird eine bestimmte Reihenfolge zur Konfliktlösung eingehalten. Diese sind: z. B. Das Führen eines persönlichen Gespräches mit der Kindertagesstättenleitung, der Gruppenleitung, der MAV, dem Vorgesetzten.

Kinder haben immer die Möglichkeit, ihre Probleme und Bedürfnisse der von ihnen gewählten Bezugsperson offen anzuvertrauen.

Durch verschiedene Fachdienste wie z. B.dem Familienstützpunkt oder dem Jugendamt kann bei Bedarf Unterstützung in Anspruch genommen werden.

7.6.2. Es existieren unterschiedliche Krisenleitfäden, das bei Notfällen und festgestellter Gewalt das pädagogische Personal befolgt:

  • Notfallplan bei Personalnotstand
  • Notfallplan bei Coronamaßnahmen
  • Notfallplan bei Beschwerdemanagement
  • Notfallplan bei Feuer
  • Notfallplan bei Erste-Hilfemaßnahmen
  • Notfallplan bei Kindeswohlgefährdung
  • Notfallplan bei festgestellter Gewalt

In den genannten Risikozeiten und bei den bereits vorhandenen räumlichen Schwachstellen ist sich das Personal der Gefahren bewusst.
In der Einrichtung wird dem Achtsamkeitskonzept des Erzbistums Bamberg befolgt, in dem Nähe und Distanz definiert sind. Im Team wird regelmäßig über das Schutzkonzept reflektiert.

8. Verhaltenskodex

Definition
Der Verhaltenskodex dient der Klarheit über Regeln und Gepflogenheiten in der Kindertagesstätte. Er enthält Richtlinien dafür, wie sich die Mitarbeitenden rechtlich korrekt, ethisch und sozial verhalten sollen.

Kommunikation
Grundlage der Kommunikationskultur des Kindergartens bildet gewaltfreie Kommunikation auf der Basis von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. In der Einrichtung hat ein diskriminierender Kommunikationsstil keinen Platz.

Sprache und Wortwahl
Es wird Wert gelegt auf eine respektvolle und kindgerechte Kommunikation. Es herrscht eine gute und freundliche Wortwahl. Die pädagogischen Kräfte leben diese vor und setzen sich für diese ein. Abfällige Bemerkungen und Bloßstellungen werden von den Mitarbeitenden nicht toleriert. In keiner Form der Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet.

Bekleidung
Das pädagogische Personal ist angehalten, während der Arbeitszeit auf angemessene Kleidung zu achten. Die Kleidung ist blickdicht.Tiefe Ausschnitte werden vermieden. Es werden keine gewaltverherrlichenden Symbole gezeigt.

Pädagogische Haltung im Umgang mit Körperkontakt
Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Kindern nicht auszuschließen. Diese müssen allerdings altersgerecht und den jeweiligen Kontext angemessen sein. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherungen insbesondere mit dem Versprechen einer Belohnung oder unter Androhung von Strafen werden nicht geduldet.

Nähe und Distanz
Die richtige Balance von Nähe und Distanz ist ein wesentlicher Bestandteil des professionellen Handelns.Durch die Begleitung im Alltag und intensive Betreuung wird eine starke Beziehung zwischen den Kindern, Eltern und den pädagogischen Fachkräften aufgebaut. In dieser Beziehung ist es für die pädagogischen Fachkräfte umso wichtiger, eine professionelle Distanz zu wahren.

Eine pädagogische Kraft muss in der Lage sein, einfühlend auf die Kinder und deren Eltern einzuwirken und gleichzeitig die Probleme bzw. die Situation der involvierten Familien neutral zu betrachten, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Distanz ist nicht nur wichtig für die professionelle Handlungsfähigkeit der Fachkräfte, sondern auch für die psychische Gesundheit der Kinder.

Umgang mit Geschenken
Die Geschenkkultur in der Einrichtung wird mit dem Team, den Eltern sowie den Kindern abgesprochen. Von Eltern oder Kindern Mitgebrachtes muss immer der ganzen Gruppe zugute kommen. Geschenke der Kinder untereinander werden nicht in der Kindertagesstätte ausgetauscht, sondern außerhalb. Es werden von den Teammitgliedern keine Geschenke angenommen. Geschenke in einem Wert unter 25,-- € werden stillschweigend geduldet. Es dürfen durch Geschenke keinerlei Bevorzugung oder emotionale Abhängigkeiten entstehen. Selbst gebastelte Geschenke der Kinder müssen entweder von allen Kindern mit nach Hause genommen oder in der Kindertagesstätte belassen werden.

Fotos/Videos/Datenschutz
Das Fotografieren/Filmen der Kinder ist nur mit eigenen Medien der Kindertagesstätte gestattet und nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Bilder und Videos der Kinder dürfen von Teammitgliedern nicht an Dritte weitergegeben werden.

Ein Aushang von Bildern der Kinder innerhalb der Kindertagesstätte ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Es muss gewährleistet sein, dass die Fotos nicht durch Dritte abfotografiert werden können.

Personenbezogene Daten von Kindern und Teammitgliedern dürfen weder schriftlich noch mündlich an Dritte weitergegeben werden.

Schutz der Intimsphäre der Kinder
Das Recht auf Intimsphäre der Kinder wird respektiert. Es wird darauf geachtet, dass Kinder beim Toilettengang und/oder wickeln nicht halb- oder unbekleidet beobachtet werden können. Jedes Kind hat das Recht auf einen ungestörten Toilettengang. Nur pädagogisches Personal hilft beim Toilettengang oder anziehen. Es wird auf angemessenen Körperkontakt wert gelegt.

Beziehung und Umgang mit Kindern und Eltern
Das Team reflektiert professionell das eigene Tun und den Umgang mit den Kindern. Unter anderem orientiert es sich dabei an den Bildungsprogrammen, den relevanten Gesetzen und der Konzeption der Einrichtung. Sensibel werden die Signale der Kinder wahrgenommen.
Jeder Gast, alle Besucherinnen und Besucher der Einrichtung werden nach dem Grund des Besuches gefragt. Kinder werden nur von berechtigten Personen abgeholt. Es wird eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern angestrebt, bei der sich Familien und Kindertageseinrichtung miteinander austauschen und sich über pädagogische Konzepte eine Übereinkunft treffen. Das Handeln ist verbindlich.

Teamkultur
In der Arbeit und im persönlichen Umgang wird auf Achtsamkeit füreinander gepflegt. Es herrscht eine klare und konstruktive Kommunikationskultur. Kompetenzen werden im Abgleich der Bedürfnisse der Teammitglieder und der Organisation gefördert. Die Teamkultur ist von gegenseitigem Vertrauen und einem Wir-Gefühl geprägt. Eine gute Teamkultur zeigt sich im Wohlbefinden und der Zufriedenheit der Kinder und Eltern. Probleme werden förderlich gelöst.

Missachtung des Verhaltenskodex und der Umgang damit
Pädagogische Fachkräfte sind im Kindertagesstättenalltag hohen Belastungen ausgesetzt. Häufig arbeiten sie am Rande ihrer persönlichen Leistungsgrenzen und können dem eigenen Anspruch in Stresssituationen, angemessen mit Kindern umzugehen, nicht gerecht werden. Und manchmal führt dies auch zu einem verletzenden Verhalten gegenüber Kindern. Es herrscht eine Kultur der Transparenz.

Die gesetzliche Meldepflicht nach § 47 SGB VIII ist sehr weitreichend zu verstehen. Im Folgenden einige Beispiele:

  • § 47 SGB VIII hat unter der Überschrift „Meldepflichten“ mehrere Vorgaben für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen. Es soll an dieser Stelle besonders Nr. 2 interessieren. Diese lautet: „Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich Verdachtsfälle mitzuteilen.“
  • Bei einem Verdachtsfall von sexuellen Missbrauch bzw. sexualisierter Gewalt an einem Kind geht die Meldung darüber bei dem Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese, der Kindertagesstättenleitung und der bzw. dem Vorgesetzten ein. Es werden Gespräche mit den Betroffenen und den betroffenen Familien geführt.
  • Eine Freistellung der beschuldigten Person vom Dienst erfolgt durch den Träger bzw. der Leitung der Kindertagesstätte. Über die Freistellung werden die Mitglieder der Mitarbeitervertretung, das Personal der Kindertagesstätte, die bzw. der Kindertagesstättenbeauftragte und der Elternbeirat informiert. Bei Bedarf ist ein Elternabend durchzuführen.
  • Es ergeht eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.
  • Die Bistumsleitung entscheidet in Abstimmung mit der Trägervertretung über Sanktionen und gibt diese an die beschuldigte Person weiter.
  • Betroffenen und Angehörigen werden professionelle Hilfen (z. B. Begleitung der Leitung, des Teams, der Eltern, der Betroffenen) angeboten.
  • Beratungsstellen sowie Begleitungs- und Supervisionsangebote werden vermittelt.
  • Das Team der Kindertagesstätte nimmt regelmäßig an den Fortbildungen der Kultur der Achtsamkeit teil.
9. Anhang interner Formulare